Lügen im Lebenslauf
Von Jobseeker, Redaktionsteam • Zuletzt aktualisiert am 5. September 2024

Lügen im Lebenslauf

Tricksen, schwindeln oder lügen bei der Bewerbung - ist das erlaubt? Darf man im Lebenslauf lügen oder ist das eventuell sogar strafbar? Was muss man beachten, um seine Bewerbungschancen zu steigern anstatt sie komplett zunichte zu machen, wenn man nicht ganz bei der Wahrheit bleibt? Das und mehr schauen wir uns in diesem Artikel an und setzen uns mit der Frage auseinander, wie wichtig es ist, bei der Wahrheit zu bleiben, wenn du dich auf eine neue Stelle bewirbst und wie du deine Angaben in einem optimalen Licht darstellen kannst, ohne dabei zu lügen.

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Im Lebenslauf zu lügen ist weit verbreitet

Bevor wir auf die Frage eingehen, ob Lügen im Lebenslauf erlaubt oder ein absolutes Tabu sind, müssen wir festhalten: Fast ein Drittel aller Bewerber schwindelt, um sich als perfekter Kandidat für einen Job zu präsentieren. In jedem dritten Werdegang findet sich also die eine oder andere kleine Unwahrheit, entweder in Form einer Übertreibung, einer Unterlassung oder auch als dreiste Lüge. 

Es kommt leider tatsächlich recht häufig vor, dass Bewerber es mit der Wahrheit in ihren Bewerbungsunterlagen - egal ob im Bewerbungsschreiben oder in der Vita - nicht allzu ernst nehmen. Doch wann wird aus einer kleinen Schwindelei eine Lüge und wann ist es zulässig, zu tricksen und etwas von der Wahrheit abzuweichen? Sind Lücken im Lebenslauf eine Lüge, die etwas kaschieren sollen oder sind sie zulässig?

Lügen vs. tricksen – wo liegt der Unterschied?

Was es bedeutet, zu lügen, ist den meisten klar: Eine Lüge ist eine bewusste gemachte Aussage, die nicht der Wahrheit entspricht oder zumindest von dieser abweicht. Auch wenn den meisten Menschen klar ist, dass es prinzipiell schlecht ist, zu lügen und diese Angewohnheit daher möglichst unterlassen werden soll, hat die Lüge oder Unwahrheit einen wichtigen Platz im Alltag vieler Menschen.

Sehen wir uns einmal ein paar Beispiele von Lügen im Lebenslauf an:

  • Verfälschung von Start- und Enddaten, um Erfahrungen zu beschönigen und Lücken im Lebenslauf zu vermeiden.
  • Erwähnen von Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten, die man in Wirklichkeit nie innehatte bzw. ausgeübt hat.
  • Angabe von Fähigkeiten und Skills, die man nicht besitzt.

Die Liste könnte noch beliebig fortgeführt werden, doch das Prinzip sollte klar sein. Neben diesen offensichtlichen Unwahrheiten, die als Lügen eingestuft werden müssen, gibt es aber auch Tricks und Methoden des Selbstmarketings, die nicht als Lüge gelten:

  • Interessantes Formulieren von Tätigkeiten, Leistungen und Errungenschaften, die in Realität nicht so spannend waren.
  • Weglassen von kurzen und irrelevanten Erfahrungen, wenn dadurch keine große Lücke im Lebenslauf entsteht.
  • Nennen des Zeitraums nur mit Jahreszahlen, um so allfällige Lücken zu kaschieren. Wie du die Angaben am besten darstellst und welche verschiedenen Optionen es dafür gibt, kannst du anhand von verschiedenen Lebenslauf-Beispielen auf Jobseeker feststellen. 
  • Erwähnen von Kursen und Weiterbildungen, die man gerade absolviert, aber noch nicht abgeschlossen hat.
  • Attraktives Anordnen und Formulieren von Erfahrungen und Skills, um die eigenen Kompetenzen optimal in Szene zu setzen, zum Beispiel mit einem Fähigkeiten-Lebenslauf.
  • Zeitlich möglichst relevante Gliederung von Erfahrungen, fallbezogen entweder als chronologischer oder umgekehrt chronologischer Lebenslauf.
"Bei der Bewerbung handelt es sich um Eigenwerbung - das Wort steckt ja schon im Begriff. In diesem Sinne sind gewisse Kniffe erlaubt, um beispielsweise eine Lücke zu kaschieren und den eigenen Werdegang in einem möglichst positiven Licht zu präsentieren, Erfundenes und Unwahrheiten sollten aber absolut unterlassen werden.“

Beschönigen ja, flunkern nein?

Wir haben also gesehen, dass eine Lüge und die optimale Selbstdarstellung anhand verschiedener Kniffe nicht dasselbe sind. Denn als Bewerber hast du durchaus das Recht, deinen Lebenslauf in einem möglichst positiven – dabei aber immer wahrheitsgetreuen – Licht darzustellen. Wenn du keine Lügen erzählst und dich strikt an die Wahrheit hältst, dann gibt es durchaus Möglichkeiten, deinen Lebenslauf durch das passende Strukturieren und Formulieren zu verbessern.

Was du aber auf jeden Fall vermeiden solltest, sind irgendwelche Formen von Unwahrheiten - egal, ob im Lebenslauf, im Anschreiben oder während des Vorstellungsgesprächs. Sie werden früher oder später ans Licht kommen und dann verspielst du mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit all deine Bewerbungschancen. Du ruinierst dir damit nicht nur deinen Ruf, sondern falls du bereits angestellt wurdest, riskierst du darüber hinaus eine fristlose Kündigung und im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen.

Wie Lügen ans Licht kommen

Egal ob du Daten und Jobbeschreibungen manipuliert oder falsche Sprachkenntnisse und Skills in deinem Lebenslauf angegeben hast: Wenn ein Personaler oder Arbeitgeber Falschaussagen im Lebenslauf auf die Schliche kommt – und die Chancen dafür stehen hoch –, dann kann das äußerst negative Folgen nach sich ziehen. Es gibt dabei verschiedene Zeitpunkte mit jeweils unterschiedlichen Konsequenzen, an denen eine Lüge zum Vorschein kommen kann.

1. Offensichtliche Lügen und Ungereimtheiten

Ein typischer Fall ist, dass ein Personaler bereits beim ersten genauen Sichten der Unterlagen auf Ungereimtheiten stößt und deine Bewerbung vorsichtshalber frühzeitig aussortiert. Dabei handelt es sich häufig um widersprüchliche Angaben, die nicht mit den eingereichten Zertifikaten oder Zeugnissen übereinstimmen. Das können aber auch Behauptungen sein, die so offensichtlich übertrieben sind - ein unrealistisches Gehalt oder Qualifikationen, mit denen du als Bewerber ganz unverhohlen den Bogen überspannst - dass sie schon auf den ersten Blick unglaubwürdig wirken. Kein Personaler möchte riskieren, jemanden anzustellen, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Erfahrene Personalverantwortliche haben ihre Methoden, um die im Zuge einer Bewerbung gemachten Angaben schnell zu überprüfen und du solltest dir der Tatsache bewusst sein, dass auch dein Werdegang mit Sicherheit unter die Lupe genommen wird.

2. Prüfen von Referenzen und Background-Checks

Eine dieser Methoden, die im Recruitment-Bereich und in Personalabteilungen gang und gäbe sind, sind Background-Checks. Da kann es sein, dass der verantwortliche Personaler beim letzten Arbeitgeber anruft, um Angaben zu prüfen und im Laufe des Gesprächs auf Unwahrheiten stößt. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn du eine falsche Jobbeschreibung oder einen Freund oder Bekannten als Referenz angegeben hast. Auch beim Überprüfen von Arbeitszeugnissen, Diplomen und Zertifikaten können Schummeleien ans Licht kommen, die zu einer sofortigen Disqualifikation führen.

Tipp

Bei einigen Berufen ist das Screening eines Bewerbers obligatorisch. Dazu zählen verantwortungsvolle Stellen wie zum Beispiel bei der Polizei, einer Bank oder am Flughafen. Hier muss ein potenzieller Arbeitgeber einen Background-Check durchführen und zum Beispiel Dokumente wie einen Straf- oder Betreibungsregisterauszug beantragen. In diesem Bereich zu lügen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3. Unwahrheiten, die erst nach der Anstellung auffliegen

Ein seltener, aber weitaus folgenreicherer Fall ist, wenn eine Lüge während des Bewerbungsverfahrens noch unentdeckt bleibt und erst nach einigen Wochen oder Monaten in einer Stelle auffliegt. Dies kann zu einem großen Imageschaden oder gar zum kompletten Vertrauensverlust zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und letztlich zur Kündigung führen – im schlimmsten Fall sogar fristlos.

Auch kleine Lügen können dabei bereits äußerst negative Folgen haben, denn Vertrauen ist in einem Arbeitsverhältnis einer der fundamentalen Grundpfeiler – und wenn dieses einmal beschädigt wurde, dann ist es meist schwer, normal weiterzumachen.

Wenn eine Lüge über eigene Qualifikationen oder andere kritische Elemente sehr gravierend ist, riskiert man sogar strafrechtliche Konsequenzen – insbesondere dann, wenn einem Arbeitgeber durch fehlbares Verhalten Schaden entstanden ist. Besonders fatal sind zum Beispiel Fälschungen von Urkunden, Diplomen oder Fahrausweisen. In diesem Fall können Lügen im Lebenslauf strafbar sein.

Situationen, in denen Unwahrheiten erlaubt sind

Du wirst es nicht glauben, aber arbeitsrechtlich bedingt gibt es durchaus ein paar Situationen, in denen du als Arbeitnehmer explizit lügen darfst – und dies ganz ohne ethische Bedenken. Denn es gibt Gesetze und Bestimmungen, die es Arbeitgebern verbieten, gewisse Fragen zu stellen. Diese Gesetze sind in Kraft, um die Privatsphäre von Arbeitnehmern zu schützen und sie vor Diskriminierung zu schützen.

Wir haben ein paar Beispiele von Fällen zusammengestellt, die dir erlauben, Unwahrheiten als Mittel zum Zweck zu nutzen:

  • Ein Arbeitgeber fragt dich, ob du vorbestraft bist: In diesem Fall musst du nur Vorstrafen erwähnen, die einen Zusammenhang zu deiner Berufstätigkeit haben könnten, zum Beispiel bei Vermögensdelikten, falls du dich bei einer Bank bewirbst. Ansonsten musst du darüber keine Auskunft geben und kannst sogar lügen, um keine Benachteiligung zu riskieren.
  • Fragen zu deiner Religionszugehörigkeit: Hier kannst du die Antwort verweigern oder – wenn es nicht anders geht – eine Notlüge wählen, wenn du aus persönlichen Gründen keine Auskunft darüber geben möchtest. Ungeschickt ist es, wenn dir gewisse Tätigkeiten aufgrund deiner Religion unmöglich sind und du lügst, um den Job trotzdem zu bekommen. Das wird spätestens bei Arbeitsantritt aufkommen und ist auch nicht in deinem eigenen Interesse.
  • Dasselbe gilt für Fragen zu Familienstand, Schwangerschaft oder Kinderwunsch: Hier musst du nicht die Wahrheit erzählen, wenn von dir explizit eine Antwort verlangt wird. Auch hier solltest du einfach abwägen. Wenn du beispielsweise weißt, dass du bei Arbeitsantritt schwanger bist und daher in gewissen Branchen verschiedene Tätigkeiten nicht ausüben kannst, solltest du dich selbst fragen, ob es Sinn macht, diesen Umstand unerwähnt zu lassen oder ob es besser ist, offen mit dieser Situation umzugehen.
  • Auch Fragen zu deiner Gesundheit musst du nur dann ehrlich beantworten, wenn eine Erkrankung oder auch Folgen einer Krankheit bzw. eines Unfalls eine Auswirkung auf deine Arbeitsfähigkeit haben oder ein Risiko für andere Menschen darstellen. 

Bevor du zu einer Lüge greifen musst, solltest du immer in Betracht ziehen, eine Antwort höflich zu verweigern oder auf deine Rechte hinzuweisen, solange du dadurch keine Benachteiligung erwartest. Denn auch wenn du gesetzlich gewisse Rechte hast, so ist es für das Aufbauen eines Vertrauensverhältnisses doch förderlich, immer ehrlich zu sein.

Lügen im Lebenslauf gilt es wenn immer möglich zu vermeiden

Abgesehen von den wenigen Ausnahmen, die wir uns gerade genauer angesehen haben, solltest du jegliche Art von Lügen und Unwahrheiten unbedingt vermeiden - und zwar sowohl im Lebenslauf als auch im Bewerbungsschreiben und im Vorstellungsgespräch. Wenn du Hilfe beim Verfassen eines gut formulierten Anschreibens brauchst, dann findest du auf Jobseeker verschiedene Bewerbungsschreiben-Vorlagen, die ebenso wie jene für den Lebenslauf einfach und benutzerfreundlich in der Bedienung sind und dir helfen, die richtigen Worte zu finden, ohne dabei auf Notlügen oder Unwahrheiten zurückgreifen zu müssen. 

Denn wie heißt es so schön? Lügen haben kurze Beine und früher oder später dürften auch bei der Bewerbung gemachte Falschaussagen auffliegen und unliebsame Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein Bekenntnis zur Wahrheit bedeutet nicht, dass du deine Fähigkeiten und Erfahrungen „kleinreden“ solltest. Du darfst durchaus Gebrauch von attraktiven Umschreibungen und Tricks des Selbstmarketings machen, um deinen Bewerbungserfolg zu steigern. Bleibe dabei aber stets bei der Wahrheit, damit das Ganze nicht zum Eigentor wird. Falls du Hilfe beim Verfassen deiner Vita brauchst, dann findest du auf Jobseeker verschiedene Lebenslauf-Vorlagen, die dir die Arbeit erleichtern. Sie können ohne großen Aufwand an den jeweiligen Job oder Arbeitgeber angepasst und deinen Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.

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